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Rubrik: Pflanze / Tier / Thema des Monats
April 2021: Die Rauchschwalbe ( Hirundo rustica )
![]() "Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer!" Was sagt uns diese alte Lebensweisheit? Zum einen: erst wenn wir viele Schwalben am Himmel sehen, können wir davon ausgehen, dass der Frühling wieder bei uns einkehrt. Und zum anderen - ganz allgemein ausgedrückt: man soll keine voreiligen Schlüsse ziehen. Jetzt, im Monat April, kehren die Schwalben traditionell aus ihren Winterquartieren zurück in ihre europäischen Sommer-Brutgebiete. Dabei überwinden sie Tausende von Flug-Kilometern, um aus Mittel- und Südafrika kommend wieder ihre angestammten Brutplätze aufzusuchen. Wir kennen in Filderstadt zwei verschiedene Schwalbenarten: Rauch- und Mehlschwalben. Wie können wir sie unterscheiden? Rauchschwalben kommen ca. 2 Wochen früher aus Afrika zurück. Sie besitzen lange, dünne Schwanzspieße, ein
braunrotes Gesicht und sind etwas größer als Mehlschwalben, welche im Flug am weißen Bürzel und dem nur schwach
gegabelten Schwanz zu erkennen sind. ![]()
Beide Schwalbenarten haben bei uns dasselbe Problem: ihr Bestand ist stark gefährdet, sie stehen auf der Roten Liste bedrohter Vogelarten, weil ihre Lebensräume und die bevorzugten Brutplätze an Außenfassaden und in Viehställen immer mehr abnehmen. Dabei leidet die Rauchschwalbe vor allem unter dem "Höfesterben": geeignete Brutplätze findet sie fast nur noch in wenigen Aussiedlerhöfen mit geeignetem Viehbestand. Wie wir In Filderstadt durch unsere jährlichen Schwalbenzählungen belegen können, haben wir in Sielmingen noch 3 Höfe mit mehr als 10 Nestern aufzuweisen, in Bonlanden, Harthausen und Plattenhardt ist es jeweils nur noch 1 Aussiedlerhof mit 10 - 20 Rauchschwalben-Nestern - in Bernhausen sind sogar alle früheren Brutvorkommen erloschen! Wie können wir den Rauchschwalben helfen, diesen Sympathieträgern unter den Vögeln, die uns den Frühling bringen, immer zwitschern und gut gelaunt sind, unsere Häuser und Ställe von lästigen Fluginsekten befreien und gerne die menschliche Nähe suchen? Wie wird ein Hofgebäude zum schwalbenfreundlichen Hof? Der NABU empfiehlt:
Leider muss immer wieder darauf hingewiesen werden: Schwalbennester genießen als Brutstätten gefährdeter Vogelarten gesetzlichen Schutz! Das Abschlagen oder Abmontieren leerer Schwalbennester ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei der Entfernung von Nestern mit Eiern oder Jungvögeln ist nach Bundesnaturschutzgesetz sogar von einer Straftat auszugehen. NABU und Biotopkartierer beraten in diesem Zusammenhang gerne und bieten für Interessierte auch Kunstnester zum Selbstkostenpreis an. Schließen wir wieder mit einer Bauernregel: "An Mariä Geburt ziehen die Schwalben furt." Bis zum 8. September dauert es noch - wir wünschen eine schöne, gesunde Sommerzeit! Text: Eberhard Mayer, Fotos: A.Calmbacher, E.Mayer Hinweis:Die vorhergehenden Beiträge (über 130 Berichte Stand 2020) "Art des Monats" können jahrgangsweise oder einzeln im Archiv (hier klicken) dieser Homepage nachgelesen werden. |